ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ALVICO VILS AG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») der ALVICO Vils AG (nachfolgend «ALVICO») gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend «Produkte») von ALVICO. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit ALVICO geschäftliche Beziehungen pflegt. Diesen AGB wiedersprechende Abmachungen gelten nur, wenn ALVICO ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Können aus diesem oder anderem Grund einzelne Bestimmungen der AGB nicht angewandt werden, bleiben die AGB im Übrigen gültig. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.alvico.ch publiziert.

2. Keine Gewähr für Produktinformationen und Garantieangaben

ALVICO ist stets bemüht die Kunden über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen bestmöglich zu informieren und aufzuklären. Diese Informationen werden zum Teil direkt von den Herstellern bezogen und werden von ALVICO für die Kunden übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. Jegliche Informationen über Produkte, Dienstleistungen, Garantiebestimmungen und Garantiedauer, welche von ALVICO publiziert werden, sind deshalb ohne Gewähr und nicht als Zusicherung zu verstehen. Insbesondere kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.

3. Vertragsabschluss, Preise und Versandkosten

Die Produkte, Dienstleistungen und Preise, welche im ALVICO Produktekatalog publiziert sind, gelten als Angebote. Die Angebote stehen jedoch immer unter der auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten der Hersteller oder von ALVICO). Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde mündlich im persönlichen Verkaufsgespräch oder per Telefon oder schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail seine Bestellung aufgibt.

Massgebend sind die von ALVICO schriftlich offerierten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sie verstehen sich exkl. MwSt., Porto und Verpackung und sind in Schweizer Franken denominiert. Für Porto-, Transport- und Verpackungskosten werden die jeweils gültigen Pauschalzuschläge erhoben. Das Verpackungsmaterial wird in der Regel nicht zurückgenommen.

4. Lieferung

Die in den Angeboten und Bestätigungen von ALVICO angegebenen Lieferfristen sind als indikativ zu betrachten. Für Spezialanfertigungen und Montagen vor Ort werden Termine nach Absprache vereinbart. Ist eine Vorauszahlung vereinbart, so beginnt die Lieferfrist nach Leistung der Anzahlung zu laufen.

Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss Ziff. 3 der AGB ein.

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Befindet sich der Kunde mit der Annahme in Verzug, lagert die zum Liefertermin fertiggestellte Ware bis zur Abholung auf Rechnung und Gefahr des Kunden bei ALVICO. Bei Serienproduktionen werden Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der in Auftrag gegebenen Stückzahl vom Kunden akzeptiert.

5. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Die Zahlung hat innert 30 Tagen zu erfolgen. ALVICO ist berechtigt, die üblichen Verzugszinsen zu verlangen. WIR-Zahlungen werden keine akzeptiert. Je nach Auftragsart behält sich ALVICO vor, folgende Zahlungsweise zu verlangen: 1/3 der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, 1/3 bei Ablieferung und 1/3 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung. Erstbestellungen werden nur gegen Vorauszahlung geliefert.

Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von ALVICO. Der Kunde räumt ALVICO das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig und alle Lieferungen werden ausgesetzt. ALVICO kann ab der 1. Mahnung eine Umtriebsentschädigung für den damit verbundenen Aufwand erheben. ALVICO behält sich das Rücktrittsrecht vor.

6. Gewährleistung, Prüfung und Mängelrüge

Gewährleistung beschränkt sich auf die Qualität der Produkte gemäss den Angaben von ALVICO, ausgenommen der Angaben im Sinne von Ziff. 2 der AGB. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Vertragsschluss.

Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt und vor der Weiterverarbeitung die Beschaffenheit und Menge der gelieferten Ware zu prüfen. Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind ALVICO sofort, spätestens aber innert 5 Tagen nach Empfang der Ware (bzw. seit Kenntnis bei versteckten Mängeln) schriftlich und substantiiert zu melden. Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt und es entfällt jede Gewährleistung. Für das weitere Vorgehen der Schadenabwicklung muss die Sendung im Lieferzustand aufbewahrt werden und das Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden.

Bei der Warenanlieferung durch ein Speditionsunternehmen bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift die optische Unversehrtheit der Lieferung, sofern kein Vorbehalt vermerkt wird. In diesem Fall kann ALVICO keine Haftung für sichtbare Transportschäden übernehmen.

7. Rechtsfolgen bei Vorliegen von Mängeln

Sollte ausnahmsweise ein Mangel auftreten, so räumt der Kunde der ALVICO das Recht ein, die mangelhafte Ware entweder nachzubessern oder gleichwertig zu ersetzen.

Falls ALVICO trotz Vorliegens eines Mangels auf die Nachbesserung resp. den Ersatz der mangelhaften Ware verzichtet, kann durch den Kunden eine angemessene Preisminderung verlangt werden.

Die Ware wird nur dann kostenfrei zurückgenommen, wenn ALVICO einerseits auf die Nachbesserung resp. den Ersatz verzichtet hat und andererseits die Preisminderung aus Sicht von ALVICO nicht als angemessene Rechtsfolge erscheint. Die Rücknahme mangelhafter oder falsch gelieferter Ware setzt weiter voraus, dass die Ware vollständig, mit sämtlichem Zubehör und mit der Originalverpackung retourniert wird. Lieferschein und Rechnungskopie sind beizulegen. Die Versandspesen gehen zu Lasten des Kunden. Rücksendungen ohne vorherige Benachrichtigung werden nicht angenommen. Sonderanfertigungen sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

8. Haftung

Eine weitergehende Haftung (als die unter Ziff. 7 genannten Ansprüche bei Vorliegen von Mängeln) von ALVICO, deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ist unabhängig vom Rechtsgrund, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

9. Urheber- oder Reproduktionsrechte

Der Kunde haftet für allfällige Verletzungen von Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechten in Bezug auf seine Bestellung. Eine Haftung von ALVICO ist ausgeschlossen.

10. Vorstudien, Muster und Prototypen

Vorstudien, Muster und Prototypen, welche auf Wunsch des Interessenten ausgearbeitet werden, bleiben Eigentum der ALVICO und dürfen nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. ALVICO ist berechtigt, die entstandenen Kosten für Ihre Aufwendungen zu verrechnen. Vor Herstellung einer bestellten Serie kann der Kunde Muster verlangen. Das Muster bzw. der Prototyp ist massgebend für Qualität und Ausführung der Ware.

11. Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge für Aufträge

Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge für Aufträge bleiben stets im Eigentum von ALVICO, auch wenn der Kunde einen Anteil oder die ganzen Kosten an die Herstellung derselben geleistet hat. Der Entscheid über eine allfällige Aufbewahrung der Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge bleibt allein ALVICO überlassen.

12. Archivierung von Daten und Filmen

Die Daten und Filme werden ohne Aufforderung des Kunden von ALVICO archiviert und können über die Dauer von einem Jahr ab letztem Auftrag abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist lehnen wir jegliche Ansprüche ab.

13. Aushändigung von Daten

Für die Aushändigung der von ALVICO erstellten Druckdaten und Logos, eine allfällige Konvertierung von Daten in andere Datenformate sowie die Sicherung/Speicherung auf vom Kunden gelieferte Datenträger erfolgt eine Rechnungsstellung nach Aufwand.

14. Vorlagen und überlassene Daten

Vorlagen wie z.B. Dia, Reinzeichnungen usw. sowie überlassene Daten bewahren wir auf Risiko des Kunden bis zur Auftragserledigung auf. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ALVICO unwiederherstellbare Originale nur gegen entsprechenden Vermerk ausgehändigt werden. Ansonsten geht ALVICO davon aus, dass die Unterlagen für die Zwecke von ALVICO verwendet und Vorlagen evtl. auch zugeschnitten werden dürfen. Eine Haftung für von ALVICO zu produktionstechnischen Zwecken verwendete Vorlagen besteht nicht.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar (unter Ausschluss der Anwendbarkeit des Wiener-Kaufrechts (CISG)). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit ALVICO ist Bülach.

[Dezember 2021]